Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
MinroG 1999 §114 Abs1Beachte
Rechtssatz
Da mit der Entscheidung des LVwG keine Freiheitsstrafe verhängt, sondern eine Verpflichtung zur Vorlage eines Abschlussbetriebsplans auferlegt wurde, ist § 53b Abs. 3 VStG nicht einschlägig. Eine analoge Anwendung kommt schon mangels Vergleichbarkeit der zugrundeliegenden Konstellationen nicht in Betracht.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021040137.L02Im RIS seit
25.03.2022Zuletzt aktualisiert am
04.04.2022