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63 ALLGEMEINES DIENST- UND BESOLDUNGSRECHTNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallLeitsatz
Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im AnlassfallRechtssatz
Mit E vom 01.03.2022, V282/2021 ua, hob der VfGH die angewendeten Verordnungsbestimmungen als gesetzwidrig auf. Es ist nach Lage des Falles nicht ausgeschlossen, dass die Anwendung der gesetzwidrigen Verordnungen für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anlassfall, DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E2583.2021Zuletzt aktualisiert am
24.03.2022