Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
09.03.2022Index
83 Naturschutz UmweltschutzNorm
Nachtfahrverbot Schwerfahrzeuge A12 2010 §3Rechtssatz
Die Nachtfahrverbotsverordnung kann nicht so ausgelegt werden, dass bereits jede geringfügige Be- oder Entladung in der Kernzone zu einer Ausnahme vom Fahrverbot führt. Die in der Kernzone vorgenommene Be- und Entladung eines Sattelkraftfahrzeuges mit bloß einer leeren, 25 kg schweren Europalette lässt vielmehr auf eine Umgehungsabsicht schließen.
Schlagworte
NachtfahrverbotEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2022:LVwG.2022.44.0303.6Zuletzt aktualisiert am
23.03.2022