Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979Norm
B-VG Art144 Abs1Leitsatz
Zurückweisung einer selbstverfassten Beschwerde wegen fehlendem Rechtsschutzinteresse; Abweisung des unter einem gestellten Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wegen Aussichtslosigkeit der RechtsverfolgungRechtssatz
Mit dem angefochtenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Da das Bundesverwaltungsgericht bereits im Verfahren, auf das sich der Verfahrenshilfeantrag an das Bundesverwaltungsgericht bezieht, in der Sache entschieden hat und dieses Verfahren daher abgeschlossen ist, mangelt es dem Beschwerdeführer an der Prozessvoraussetzung des Rechtsschutzinteresses.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Verfahrenshilfe, Verhandlung mündliche, RechtsschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E4166.2021Zuletzt aktualisiert am
23.03.2022