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Verwaltungsverfahren - VVGNorm
VVG §4 Abs1Rechtssatz
Die Genehmigung der Errichtung einer geplanten und durch Auflagen modifizierten gewerblichen Betriebsanlage und die an die Voraussetzung der Erfüllung von Auflagen gebundene Zulassung eines Probebetriebes stellen, was die vorgeschriebenen Auflagen anlangt, keine Verpflichtung zu einer Arbeits- oder Naturalleistung iS des § 4 Abs 1 VVG 1950 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985040075.X01Im RIS seit
23.03.2022Zuletzt aktualisiert am
23.03.2022