Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
17.01.2022Norm
AWG 2002 §1 Abs3Rechtssatz
Ein Unternehmer, der die Sachherrschaft über eine Deponie, iSd § 2 Abs 7 Z 4 AWG, aufgrund seines Eigentumsrechtes ausübt und diese auf eigene Rechnung führt, um aus dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Vorteil zu ziehen, und über die Aufnahme von Abfällen oder anderen Materialien in der Deponie entscheidet, ist als Betreiber der Deponie anzusehen.
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Deponie; Maßnahmen; Verpflichteter; Haftung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.1177.001.2017Zuletzt aktualisiert am
22.03.2022