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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §252Rechtssatz
Mit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines dem abgeleiteten Bescheid zugrunde liegenden Grundlagenbescheides kann eine allfällige Rechtswidrigkeit auch des abgeleiteten Bescheides nicht begründet werden. Dies gilt in Bezug auf das Erkenntnis des VwG ebenso. (Hier richtete sich die Amtsrevision gegen das einen abgeleiteten Bescheid betreffende Erkenntnis des BFG. Das Zulässigkeitsvorbringen der Amtsrevision betraf aber eine Frage, die in dem - nicht angefochtenen - den Grundlagenbescheid betreffenden Erkenntnis des BFG beantwortet worden war.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020150014.J02Im RIS seit
22.03.2022Zuletzt aktualisiert am
22.03.2022