RS Vwgh 2022/2/10 Ra 2021/03/0321

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Veröffentlicht am 10.02.2022
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

B-VG Art133 Abs4
SDG 1975 §2 Abs2 Z1 lite
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Ob die Vertrauenswürdigkeit eines Sachverständigen gemäß § 2 Abs 2 Z 1 lit e SDG 1975 zu bejahen ist, kann letztlich nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden, wobei auch auf die Dauer des Zeitraums, der seit den die Vertrauenswürdigkeit in Zweifel ziehenden Vorfällen verstrichenen ist, insoweit Bedacht zu nehmen ist, als länger zurückliegendem Fehlverhalten geringeres Gewicht zukommt als "aktuellen" Verstößen (vgl. VwGH 3.6.2019, Ra 2019/03/0060, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021030321.L04

Im RIS seit

22.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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