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L8000 RaumordnungNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallLeitsatz
Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im AnlassfallRechtssatz
Anlassfallwirkung der Aufhebung des 4.0 Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Graz, ABl 04/2018, soweit damit für das Grundstück Nr 1398/2, KG 63105 Gries, die Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung vorgesehen wird, mit E v 03.03.2022, V249/2021. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der gesetzwidrigen Verordnungsbestimmung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anlassfall, FlächenwidmungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E1163.2021Zuletzt aktualisiert am
21.03.2022