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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/11/0087 E 18. August 2020 RS 1Stammrechtssatz
Bei der Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten geht es um ein "civil right" iSd. Art. 6 MRK, weshalb die Durchführung der Verhandlung essenziell ist, um Fragen an den Sachverständigen richten zu können und den für die Entscheidungsfindung wesentlichen persönlichen Eindruck vom Betroffenen zu gewinnen (vgl. VwGH 25.5.2016, Ra 2016/11/0057).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019110057.L01Im RIS seit
21.03.2022Zuletzt aktualisiert am
21.03.2022