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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24Rechtssatz
Die Vereinbarung eines Optionsrechts (oder: die einseitige Einräumung einer Option) bewirkt im Allgemeinen noch nicht den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums. Erst die Ausübung dieses Optionsrechts kann (allenfalls) zu dessen Übergang führen (vgl. VwGH 24.10.2019, Ro 2019/15/0177, mwN). Für die Frage des wirtschaftlichen Eigentums ist insbesondere von Bedeutung, wer die Chance von Wertsteigerungen und das Risiko von Wertminderungen trägt (vgl. VwGH 27.11.2020, Ra 2019/15/0162, mwN; VwGH 17.2.1992, 90/15/0117).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130095.L03Im RIS seit
18.03.2022Zuletzt aktualisiert am
18.03.2022