RS Vwgh 2022/1/31 Ra 2021/13/0095

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Veröffentlicht am 31.01.2022
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §24
EStG 1988 §15
EStG 1988 §19

Rechtssatz

Die Vereinbarung eines Optionsrechts (oder: die einseitige Einräumung einer Option) bewirkt im Allgemeinen noch nicht den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums. Erst die Ausübung dieses Optionsrechts kann (allenfalls) zu dessen Übergang führen (vgl. VwGH 24.10.2019, Ro 2019/15/0177, mwN). Für die Frage des wirtschaftlichen Eigentums ist insbesondere von Bedeutung, wer die Chance von Wertsteigerungen und das Risiko von Wertminderungen trägt (vgl. VwGH 27.11.2020, Ra 2019/15/0162, mwN; VwGH 17.2.1992, 90/15/0117).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130095.L03

Im RIS seit

18.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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