RS Vwgh 2022/2/4 Ra 2019/13/0013

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Veröffentlicht am 04.02.2022
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2
AVG §52
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Ein Amtssachverständiger ist ein Beweismittel; nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung ist die Behörde bzw. das Gericht nicht verpflichtet, dem Gutachten eines Amtssachverständigen zu folgen (vgl. VwGH 28.5.2021, Ra 2019/13/0006).

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Beweiswürdigung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019130013.L03

Im RIS seit

18.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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