Index
E000 EU- Recht allgemeinNorm
ARB1/80 Art6 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/22/0100 B 28. Februar 2019 RS 4Stammrechtssatz
Wenn ein türkischer Staatsangehöriger die in Art. 6 Abs. 1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 aufgestellten Voraussetzungen erfüllt, kann er nach Ablauf des ersten Arbeitsjahres eine Erneuerung seiner Arbeitserlaubnis bei demselben Arbeitgeber und ein entsprechendes Aufenthaltsrecht verlangen (vgl. EuGH 24.1.2008, Payir, C-294/06).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62006CJ0294 Payir VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090252.L04Im RIS seit
18.03.2022Zuletzt aktualisiert am
18.03.2022