Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
07.07.2020Norm
KFG 1967 §102 Abs1aRechtssatz
Unter die in Art 34 Abs 5 der VO(EU) 165/2014 angeführten Zeiten fallen auch Ruhezeiten (lit b, sublit iv), also insbesondere lenkfreie Tage. Darin zeigt sich, dass Art 34 der VO(EU) 165/2014 auf eine lückenlose Dokumentation der gesamten von einem Fahrer verbrachten Zeit abzielt. In diesem Sinn hat auch der EuGH im Urteil vom 7. Mai 2020, C-96/19 (Rz 33 ff) den Begriff „Tätigkeiten“ in Art 34 Abs 3 letzter Unterabsatz weit ausgelegt.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verwaltungsstrafe; Fahrerkarte; Eintragung; Arbeitstage;Anmerkung
Urteil des EuGH vom 7.5.2020, Rechtssache C-96/19European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.S.2546.005.2018Zuletzt aktualisiert am
17.03.2022