Index
63/02 Gehaltsgesetz 1956Norm
B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallLeitsatz
Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im AnlassfallRechtssatz
Anlassfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "des Exekutivdienstes" nach der Wortfolge "nächsthöheren Verwendungsgruppe" in §75 Abs1 GehaltsG 1956 idF BGBl I 60/2018 mit E v 03.03.2022, G324/2021. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anlassfall, Dienstrecht, Verwendungszulage, RuhegenussEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E1299.2021Zuletzt aktualisiert am
18.03.2022