RS Vfgh 2022/3/3 E1299/2021

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Veröffentlicht am 03.03.2022
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Index

63/02 Gehaltsgesetz 1956

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
GehG 1956 §75 Abs1
VfGG §7 Abs1

Leitsatz

Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im Anlassfall

Rechtssatz

Anlassfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "des Exekutivdienstes" nach der Wortfolge "nächsthöheren Verwendungsgruppe" in §75 Abs1 GehaltsG 1956 idF BGBl I 60/2018 mit E v 03.03.2022, G324/2021. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlassfall, Dienstrecht, Verwendungszulage, Ruhegenuss

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2022:E1299.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2022
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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