Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
21.08.2020Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §57aRechtssatz
Dem Vorbringen des Beschwerdeführers, wonach der gesamte Betrieb von der Überprüfung nach § 57a KFG 1967 abhängig sei, ist schon aus rechtstaatlicher Sicht entgegenzutreten: In einem Rechtsstaat dürfen privatwirtschaftliche Erwägungen bei der Auswahl, wen die Verwaltung mit einer Organfunktion betraut, keine Entscheidungskriterien sein.
Schlagworte
gesamter Betrieb, rechtsstaatliche Sicht, Entscheidungskriterien, privatwirtschaftliche Sicht, Auswahl OrganfunktionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.41.17.1562.2020Zuletzt aktualisiert am
15.03.2022