Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
28.12.2020Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §44 Abs2 litaRechtssatz
Bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung gemäß § 44 Abs 2 lit a KFG 1967, hat das VwG seine Entscheidung an der Sachlage seines Entscheidungszeitpunktes auszurichten. Lag – wie im gegenständlichen Fall – zum Entscheidungszeitpunkt des VwG ein aktuelles Prüfgutachten gemäß § 57a Abs 1 KFG 1967 vor, bestehen keine begründeten Bedenken mehr iSd § 56 Abs 1 KFG, sodass die Aufhebung der Zulassung des beschwerdegegenständlichen Fahrzeuges aufzuheben war.
Schlagworte
Aufhebung der Zulassung KFZ, Aufforderung zur Überprüfung, Vorführung zur Überprüfung, aktuelles PrüfgutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.41.26.2155.2020Zuletzt aktualisiert am
15.03.2022