RS Vwgh 2022/1/24 Ra 2021/07/0104

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Veröffentlicht am 24.01.2022
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art133 Abs4
VwGG §28 Abs3
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Die bloße wörtliche Wiedergabe des Tenors aus einem Urteil des EuGH ist nicht geeignet, ohne nähere Gegenüberstellung mit den einzelnen Erwägungen des angefochtenen Erkenntnisses ein Abweichen von Rechtsprechung iSd. Art. 133 Abs. 4 B-VG darzulegen (vgl. VwGH 9.4.2020, Ra 2020/16/0023).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021070104.L02

Im RIS seit

14.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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