RS Vwgh 2022/1/28 Ra 2022/04/0002

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Veröffentlicht am 28.01.2022
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2018 §149 Abs2 Z3
B-VG Art133 Abs4
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Ob ein sachlicher Grund iSd § 149 Abs. 2 Z 3 BVergG 2018 besteht, muss jeweils unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden und stellt dementsprechend vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung nur dann eine die Zulässigkeit der Revision begründende grundsätzliche Rechtsfrage dar, wenn dem VwG bei der Beurteilung dieser einzelfallbezogenen Umstände eine zu korrigierende Fehlbeurteilung unterlaufen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022040002.L02

Im RIS seit

14.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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