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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §38Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/09/0233 E 19. November 2021 RS 1Stammrechtssatz
Die Rechtsfrage, ob und in welchem Umfang eine anspruchsbegründende Absonderung vorliegt, stellt eine für die Berechnung von Vergütungen notwendige Vorfrage dar. Zu dieser Frage liegen rechtskräftige Bescheide vor, die auch über die Zeiträume, in welchen der Arbeitnehmer der Gesellschaft abgesondert war, absprechen; diese Absonderungsbescheide binden (ungeachtet der Frage ihrer Rechtmäßigkeit) das VwG (vgl. VwGH 22.9.2021, Ra 2021/09/0189).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090220.L01Im RIS seit
14.03.2022Zuletzt aktualisiert am
14.03.2022