RS Vwgh 2022/1/31 Ra 2020/04/0125

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Veröffentlicht am 31.01.2022
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2
AVG §52
VwGVG 2014 §17

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/04/0014 B 29. November 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Die Würdigung eines Sachverständigengutachtens ist Teil der Beweiswürdigung. Ob ein VwG einem Gutachten folgt oder nicht, stellt eine Frage der Beweiswürdigung und nicht eine Frage der rechtlichen Beurteilung dar (vgl. VwGH 13.9.2017, Ra 2016/12/0118).

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Gutachten Beweiswürdigung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020040125.L01

Im RIS seit

14.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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