RS Vwgh 2022/2/3 Ra 2019/06/0148

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Veröffentlicht am 03.02.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

UVPG 2000 §19 Abs1
UVPG 2000 §19 Abs10
UVPG 2000 §19 Abs4
VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §34 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/06/0149
Ra 2019/06/0150

Rechtssatz

Mit dem unter dem Titel "Revisionspunkte" geltend gemachten Recht auf Erteilung der Genehmigung "nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen" wird nicht dargelegt, in welchem konkreten subjektiv-öffentlichen, einer Umweltorganisation bzw. einer Bürgerinitiative durch das UVPG 2000 (vgl. § 19 Abs. 4 und 10 leg. cit.) eingeräumten Recht die revisionswerbenden Parteien verletzt seien.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019060148.L01

Im RIS seit

14.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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