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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §37Rechtssatz
Der Gesetzgeber hat bereits durch die Anordnung einer Prüfung auf Basis eines Gutachtens unter anderem eines Amtsarztes in § 21a Abs. 4 Z 2 NAG 2005 implizit zum Ausdruck gebracht, dass ein solcher Arzt - allenfalls unter Heranziehung einer ergänzenden fachlichen Expertise (etwa Beischaffung von fachärztlichen Befunden bzw. Stellungnahmen) - grundsätzlich zu einer Begutachtung, ob dem Fremden auf Grund seines physischen oder psychischen Gesundheitszustandes der Nachweis erforderlicher Deutschkenntnisse zugemutet werden kann, in der Lage ist.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Sachverständigengutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021220190.L02Im RIS seit
14.03.2022Zuletzt aktualisiert am
14.03.2022