TE Bvwg Erkenntnis 2021/12/1 W168 2227208-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 01.12.2021
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten