RS Vwgh 2022/1/14 Ra 2021/13/0083

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Veröffentlicht am 14.01.2022
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1
BAO §269 Abs1

Rechtssatz

Bei ausdrücklicher Verweigerung der Mitwirkung an der Wahrheitsfindung tritt die Verpflichtung der Behörde (und des VwG) zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung zurück.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130083.L01

Im RIS seit

09.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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