RS Vwgh 2022/1/14 Ra 2021/02/0217

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Veröffentlicht am 14.01.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1
VwGG §34 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/02/0216 B 14. Jänner 2022 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Revision gilt dann, wenn ein Revisionswerber dem ihm erteilten Mängelbehebungsauftrag nicht fristgerecht nachkam, sondern vor Ablauf der Frist einen Verlängerungsantrag stellte, gemäß § 34 Abs. 2 VwGG als zurückgezogen, wenn der Fristverlängerungsantrag mit Berichterverfügung abgewiesen wurde (vgl. VwGH 8.9.2014, Ra 2014/06/0019). Diese Rechtsprechung ist auch auf jene Fälle der Zurückweisung der Fristverlängerungsanträge mit Berichterverfügung anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021020217.L01

Im RIS seit

09.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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