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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag NiederösterreichNorm
AVG §59 Abs1Rechtssatz
Mit dem rechtskräftigen Titelbescheid wurde die Eigentümerin des Grundstückes verpflichtet, den abgestellten Pferdestall samt Unterbau auf einem näher bezeichneten Grundstück abzutragen. Der Standort des Pferdestalles wurde dabei lediglich mit der Grundstücksnummer bestimmt, eine nähere örtliche Definition ist nicht erfolgt. Der Spruch des Titelbescheides lässt keine Zweifel offen, dass eine Entfernung des Objektes vom Grundstück an sich und nicht bloß vom bisherigen Standort innerhalb des Grundstückes beabsichtigt war (vgl. dazu VwGH 12.11.2002, 2001/05/0199).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019050116.L03Im RIS seit
09.03.2022Zuletzt aktualisiert am
09.03.2022