TE Bvwg Beschluss 2021/11/1 I415 2205944-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 01.11.2021
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten