TE Bvwg Beschluss 2021/11/26 W131 2246754-3

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 26.11.2021
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten