TE Bvwg Erkenntnis 2021/10/19 W259 2212438-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 19.10.2021
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten