RS Vwgh 1969/5/30 1171/68

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Veröffentlicht am 30.05.1969
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Index

Wasserrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8
WRG 1959 §34 Abs1

Rechtssatz

Die Rechtskraftwirkung eines Schutzgebietsbescheides hat zur Folge, daß den Eigentümern der betroffenen Liegenschaften ein Rechtsanspruch darauf zusteht, daß der ihr Grundeigentum erfassende Schutzbereich außerhalb der im § 68 Abs 3 AVG 1950 angeführten Fälle nur bei maßgeblicher Änderung jenes Sachverhaltes angeändert wird, welcher der seinerzeitigen Festlegung des Schutzgebietes zugrunde lag. Solchen Schutzgebietsbescheiden kommt dingliche Wirkung zu, sodaß sie durch den Eigentumswechsel nicht berührt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968001171.X01

Im RIS seit

01.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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