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E000 EU- Recht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1Rechtssatz
Der von der Datenschutzbehörde erteilte Löschungsauftrag zielt auf die Beseitigung der vorhandenen Ergebnisse der rechtswidrigen Datenverarbeitung ab. Die ausgesprochene Unterlassungsanweisung dient dazu, in Hinkunft eine weitere rechtswidrige Datenverarbeitung zu verhindern. Es handelt sich um zwei eindeutig trennbare behördliche Anordnungen.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5 Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021040007.J08Im RIS seit
01.03.2022Zuletzt aktualisiert am
01.03.2022