RS Vwgh 2022/1/31 Ra 2021/14/0314

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Veröffentlicht am 31.01.2022
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §28 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/01/0127 B 24. Jänner 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Die Zulassung des Verfahrens zieht nicht die Rechtsfolge nach sich, dass der Asylantrag nicht mehr zurückgewiesen werden dürfte, die Zulassung entfaltet also keine Bindungswirkung hinsichtlich der Frage, ob der Antrag zurückzuweisen ist (vgl. VwGH 28.9.2016, Ra 2016/20/0070, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021140314.L04

Im RIS seit

01.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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