RS Vwgh 2022/1/31 Ra 2020/14/0489

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Veröffentlicht am 31.01.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §59 Abs1
FrPolG 2005 §55
FrPolG 2005 §55 Abs2
FrPolG 2005 §55 Abs3
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Das BVwG hat im bekämpften Erkenntnis eine Frist für die freiwillige Ausreise von 14 Tagen "ab Wegfall der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Ausreisebeschränkungen" festgelegt. Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass die Festlegung dieser Frist mit einem Fristbeginn, der auf "Ausreisebeschränkungen" auf Grund der COVID-19-Pandemie abstellt, dem aus § 59 Abs. 1 AVG iVm § 17 VwGVG 2014 abzuleitenden Gebot der hinreichenden Bestimmtheit einer Entscheidung widerspricht, zumal bislang im Zuge der COVID-19-Pandemie zwar die Einreise nach Österreich Beschränkungen unterworfen, allgemeine "Ausreisebeschränkungen" aber nicht erlassen wurden (vgl. VwGH 25.11.2020, Ra 2020/19/0251, mwN).

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020140489.L01

Im RIS seit

01.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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