TE Bvwg Beschluss 2021/12/2 W134 2248592-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 02.12.2021
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten