RS Vwgh 1963/9/30 2054/62

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Veröffentlicht am 30.09.1963
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Verwaltungsverfahren
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauO Wr §129 Abs2
VStG §24
VStG §5 Abs1

Rechtssatz

Wenn auch in einem Baustrafverfahren die Rechtskraft des baupolizeilichen Auftrages nicht entscheidend ist, so können doch die im Administrativverfahren nicht bestrittenen tatsächlichen Feststellungen im Rahmen der Beweiswürdigung Verwendung finden.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Baurecht Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962002054.X02

Im RIS seit

25.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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