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Baurecht - WienNorm
BauO Wr §129 Abs1Rechtssatz
Einen Entlastungsbeweis iSd § 5 Abs 1 VStG hinsichtlich der den Eigentümer gemäß § 129 Abs 1 Wr BauO treffenden Verpflichtung kann dieser nur in der Weise erbringen, dass er nachweist, alle tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, um den gesetzmäßigen Zustand sobald als möglich herzustellen. Hiezu gehört auch die Einbringung einer Klage bei Gericht (Hinweis E 8.5.1962, 636/61).
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000658.X02Im RIS seit
24.02.2022Zuletzt aktualisiert am
24.02.2022