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Baurecht - WienNorm
BauO Wr §129 Abs2Rechtssatz
Durch den Hinweis auf Maßnahmen nach Erhalt des baupolizeilichen Instandsetzungsauftrages allein kann der vom Gesetz (§ 5 Abs 1 VStG) geforderte Entlastungsbeweis nicht erbracht werden.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001988.X01Im RIS seit
24.02.2022Zuletzt aktualisiert am
03.03.2022