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Baurecht - WienNorm
BauO Wr §129 Abs2Rechtssatz
Durch die Behauptung allein, wegen der Geringfügigkeit der (Instandsetzungsarbeiten) Arbeiten wäre kein anderer Gewerbetreibender bereit gewesen, die Arbeit zu übernehmen, kann der nach § 5 Abs 1 VStG geforderte Entlastungsbeweis nicht erbracht werden (Hinweis E 18.9.1962, 1973/61).
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001984.X01Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022