Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ÄrzteG 1998 §4 Abs2 Z2Rechtssatz
Der VwGH hat bereits ausgeführt, dass es zwar gegen die Vertrauenswürdigkeit des Arztes sprechen kann, wenn dieser in seinen Publikationen und Vorträgen unmissverständlich zum Ausdruck bringt, er würde die nach dem Stand der ärztlichen Wissenschaft gebotenen Impfungen in einer konkreten Behandlungssituation nicht verabreichen oder seinen Patienten von derartigen Impfungen ohne Aufklärung über die seiner Meinung entgegengesetzte Auffassung abraten. Eine derartige Prognose kann jedoch nur auf der Basis konkreter Ermittlungen (wie etwa einer Befragung der Partei) getroffen werden (vgl. VwGH 24.7.2013, 2010/11/0075).
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021110007.L04Im RIS seit
24.02.2022Zuletzt aktualisiert am
24.02.2022