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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44aRechtssatz
Der geltend gemachte Verstoß gegen die Verpflichtung des VwG, den Bescheidspruch insoweit zu berichtigen, als er die falsche Strafnorm enthalten habe, greift im Falle einer Einstellung schon nach dem Wortlaut des § 44a VStG nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020110132.L04Im RIS seit
24.02.2022Zuletzt aktualisiert am
24.02.2022