RS OGH 2021/11/24 7Ob148/21x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.2021
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Norm

VersVG §5a Abs2
VersVG §15a Abs2

Rechtssatz

Die ausdrückliche Zustimmung muss gesondert erklärt werden, eine Vereinbarung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist daher nicht zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133867

Im RIS seit

24.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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