Norm
VersVG §5a Abs2Rechtssatz
Die ausdrückliche Zustimmung muss gesondert erklärt werden, eine Vereinbarung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist daher nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133867Im RIS seit
24.02.2022Zuletzt aktualisiert am
24.02.2022