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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
BAO §28Rechtssatz
In der Beschränkung des Entgeltes auf eine Provision liegt allein kein Umstand, der es rechtfertigen könnte, daraus auf ein Unternehmerwagnis des Vertreters zu schließen, ebensowendig zB wie Leistung von Akkordarbeit, die auch ein von der Tüchtigkeit des Arbeitenden abhängiges Ungewißheitsmoment in sich schließt, dies rechtfertigen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1956000012.X01Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022