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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 lita, Art140 Abs1bLeitsatz
Zurückweisung eines Gerichtsantrages auf Aufhebung von Strafbestimmungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes betreffend Vereitelungshandlungen im Zusammenhang mit Lohnkontrollen mangels Präjudizialität; keine Anwendung der Bestimmung nach zwischenzeitlicher NovellierungRechtssatz
Während des Gesetzesprüfungsverfahrens wurde mit BG BGBl I 174/2021 unter anderem die vom antragstellenden Gericht als verfassungswidrig erachtete Bestimmung des §27 LSD-BG, BGBl I 44/2016, novelliert. Zufolge der ausdrücklichen Anordnung des §72 Abs10 LSD-BG, BGBl I 44/2016 idF BGBl I 174/2021, ist §27 leg cit auf alle zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens (01.09.2021) anhängigen Verfahren anzuwenden.
Diese Gesetzesänderung bewirkt, dass das antragstellende Landesverwaltungsgericht §27 LSD-BG, BGBl I 44/2016, auf den sich seine Bedenken beziehen, bei der Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtsstreitigkeiten nicht mehr anzuwenden hat.
Es ist somit - was der VfGH in stRsp als Voraussetzung für die Zurückweisung eines gerichtlichen Antrages auf Gesetzesprüfung ansieht - offenbar ausgeschlossen, dass die angefochtene Bestimmung als eine Voraussetzung für die Entscheidung des antragstellenden Landesverwaltungsgerichtes nunmehr in Betracht kommen kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Gerichtsantrag, VfGH / PräjudizialitätEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:G190.2021Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022