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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art137 / KlageLeitsatz
Zurückweisung einer Staatshaftungsklage gegen den Bund mangels Darlegung eines offenkundigen Verstoßes gegen UnionsrechtRechtssatz
Die vorliegenden Klagebehauptungen vermögen eine Zuständigkeit des VfGH für die Geltendmachung eines unionsrechtlich begründeten Staatshaftungsanspruches, abgeleitet aus einem rechtswidrigen Verhalten des OGH (keine Befragung des Beschwerdeführers in dem Prozess gegen den ehemaligen Rechtsanwalt des Beschwerdeführers), nicht zu begründen: Der Kläger legt in keiner Weise dar, in welcher Hinsicht die Rechtsauffassung des OGH einen Verstoß gegen eine klare und präzise Vorschrift des Unionsrechtes darstellen sollte. Es ist darüber hinaus auch nicht zu erkennen, dass der OGH eine Entscheidung des EuGH offenkundig verkannt hätte. Der Kläger führt lediglich einen Verstoß gegen Art6 EMRK ins Treffen; dabei handelt es sich jedoch um keine Bestimmung des Unionsrechtes.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klagen, Staatshaftung, EU-RechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:A21.2021Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022