RS Pvak 2021/10/18 A31-PVAB/21

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Veröffentlicht am 18.10.2021
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Norm

PVG §2
PVG §22 Abs4
PVG §41 Abs1
PVGO §8

Schlagworte

weiter Ermessensspielraum; gesetzwidrige Stellungnahmen PVO; Debatte im PVO; Beschlussfassung

Rechtssatz

Bei diesem Beschluss handelte es sich daher um keine objektiv vertretbare – nachvollziehbare – Entscheidung des FA, weil die Gründe, die den FA als Kollegialorgan zu dieser Entscheidung bewogen haben mögen, dem Protokoll der FA-Sitzung vom 21. Juni 2021 nicht entnommen werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A31.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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