Norm
PVG §2Schlagworte
weiter Ermessensspielraum; gesetzwidrige Stellungnahmen PVO; Debatte im PVO; BeschlussfassungRechtssatz
Bei diesem Beschluss handelte es sich daher um keine objektiv vertretbare – nachvollziehbare – Entscheidung des FA, weil die Gründe, die den FA als Kollegialorgan zu dieser Entscheidung bewogen haben mögen, dem Protokoll der FA-Sitzung vom 21. Juni 2021 nicht entnommen werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A31.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
17.02.2022