RS Pvak 2021/10/18 A31-PVAB/21

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Veröffentlicht am 18.10.2021
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Norm

PVG §2
PVG §22 Abs4
PVGO §8

Schlagworte

weiter Ermessensspielraum; gesetzwidrige Stellungnahmen PVO; Debatte im PVO; Beschlussfassung

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall hat der FA in seiner Sitzung vom 21. Juni 2021 nach Ablehnung des Gegenantrags von F lautend auf die Antragstellerin jedoch unbestrittenermaßen ohne jegliche Debatte und ohne jegliche Auseinandersetzung mit den Aspekten des Falles auf Antrag des FA-Vorsitzenden beschlossen, sich für den Mitbewerber B der Antragstellerin auszusprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A31.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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