RS Pvak 2021/10/18 A31-PVAB/21

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Veröffentlicht am 18.10.2021
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Norm

PVG §9 Abs3 lita
PVG §41 Abs1

Schlagworte

Antragsberechtigung Bedienstete

Rechtssatz

Die Antragstellerin ist Bedienstete im Zuständigkeitsbereich des FA und erachtet ihre durch das PVG gewährleisteten Rechte dadurch verletzt, dass sich der FA mit seinem Beschluss vom 21. Juni 2021 ihrer Meinung nach gesetzwidrig für einen ihrer Mitbewerber ausgesprochen hatte. Ihre Antragslegitimation ist gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A31.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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