Norm
PVG §9 Abs3 litaSchlagworte
Antragsberechtigung BediensteteRechtssatz
Die Antragstellerin ist Bedienstete im Zuständigkeitsbereich des FA und erachtet ihre durch das PVG gewährleisteten Rechte dadurch verletzt, dass sich der FA mit seinem Beschluss vom 21. Juni 2021 ihrer Meinung nach gesetzwidrig für einen ihrer Mitbewerber ausgesprochen hatte. Ihre Antragslegitimation ist gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A31.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
17.02.2022