Norm
PVG §6 Abs1Schlagworte
Rücktritt DA; Verpflichtung zur Einberufung einer DV auf Verlangen von mehr als einem Drittel der BedienstetenRechtssatz
In der DA-Sitzung vom 15.09.2021 beschloss der DA zu TOP 6 der Tagesordnung dieser Sitzung seinen Rücktritt sowie zu TOP 7 seinen Rücktritt und das Absehen von der Einberufung einer DV, weil eine solche mit dem Ziel, den DA seiner Funktion zu entheben, durch den Rücktrittsbeschluss des DA hinfällig geworden sei. Nach PVG obliegt es jedoch nicht dem DA, darüber zu entscheiden, ob eine DV abzuhalten ist, auch wenn er sie für hinfällig erachtet, sondern der DA hat, wenn es von mehr als einem Drittel der Bediensteten verlangt wird, die DV jedenfalls fristgerecht einzuberufen. Ein willkürliches Hinausschieben der verlangten DV lässt das PVG nicht zu (Schragel, PVG, § 6, Rz 5).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A30.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
17.02.2022