RS Pvak 2021/11/23 A33-PVAB/21

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.2021
beobachten
merken

Norm

PVG §28 Abs1
PVG §28 Abs2

Schlagworte

dienstrechtliche Verantwortung von PV; Ausübung der Personalvertretungsfunktion

Rechtssatz

Aus diesem Schriftverkehr zwischen DL und DA ergibt sich ohne jeden Zweifel, dass der DA die Zustimmung zur dienstrechtlichen Verfolgung des Antragstellers ausschließlich wegen der ihm vom DL mitgeteilten behaupteten Nichtbefolgung der Einberufung vom 23. November 2020 zu einem „SKO-Einsatz“ durch den Antragsteller erteilt hatte, wobei dieser zunächst angegeben habe, diesen Einsatz nicht übernehmen zu wollen, und sich später krankgemeldet hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A33.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten