Norm
PVG §28 Abs1Schlagworte
dienstrechtliche Verantwortung von PV; Ausübung der PersonalvertretungsfunktionRechtssatz
Aus diesem Schriftverkehr zwischen DL und DA ergibt sich ohne jeden Zweifel, dass der DA die Zustimmung zur dienstrechtlichen Verfolgung des Antragstellers ausschließlich wegen der ihm vom DL mitgeteilten behaupteten Nichtbefolgung der Einberufung vom 23. November 2020 zu einem „SKO-Einsatz“ durch den Antragsteller erteilt hatte, wobei dieser zunächst angegeben habe, diesen Einsatz nicht übernehmen zu wollen, und sich später krankgemeldet hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A33.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
17.02.2022